Wird es 2025 eine Solarpflicht Schleswig-Holstein geben?

In Schleswig-Holstein gibt es seit dem 29. März 2025 eine Solarpflicht für Neubauten und bestimmte Dachsanierungen. Diese Regelung zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen. Doch was genau besagt die Solarpflicht Schleswig-Holstein? Wir klären auf!

Was bedeutet die Solarpflicht Schleswig-Holstein 2025 konkret?

Die Solarpflicht gilt für alle Neubauten von Wohngebäuden, die nach dem 29. März 2025 genehmigt wurden. Ebenso betroffen sind größere Dachsanierungen, bei denen mehr als 10 Prozent der Dachfläche erneuert werden. In diesen Fällen müssen Photovoltaikanlagen installiert werden.

Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis Ende März 2026: Wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige im Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelungen eingereicht wurde oder der Bau in diesem Zeitraum begonnen hat, gilt die Solarpflicht vorübergehend nicht.

Schleswig-Holstein. Solarpflicht Schleswig-Holstein

 

Warum wurde die Solarpflicht Schleswig-Holstein 2025 eingeführt?

Schleswig-Holstein hat ehrgeizige Klimaschutzziele. Durch die Nutzung von Solarenergie soll der CO₂-Ausstoß reduziert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und bei größeren Dachsanierungen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

CO2 reduzieren, Solarpflicht Schleswig-Holstein

Solarpflicht in Schleswig-Holstein: Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Solarpflicht. Wenn beispielsweise die Installation einer Photovoltaikanlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kann eine Befreiung beantragt werden. Die genauen Kriterien hierfür sind im Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes festgelegt.

Photovoltaik Recycling, Achtung, Herausforderungen, Warnung, Solarpflicht Schleswig-Holstein

Gibt es auch eine Dachsanierung Solar Pflicht Schleswig-Holstein?

Seit dem 29. März 2025 gilt in Schleswig-Holstein eine erweiterte Solarpflicht, die auch bestimmte Dachsanierungen betrifft. Gemäß dem novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) müssen bei umfassenden Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden.

Denn diese Maßnahme zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im Bundesland zu erhöhen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Für Wohngebäude besteht derzeit keine Solarpflicht bei Dachsanierungen.

Was kostet eine 15 kWp PV-Anlage mit Speicher Titel, Solarpflicht Schleswig-Holstein

Wie setze ich als Hausbesitzer die Vorgaben um?

 

Für die Umsetzung der Solarpflicht sollten Hausbesitzer folgende Schritte beachten:

Planung:

Bereits in der Planungsphase eines Neubaus oder einer Dachsanierung sollten Sie stets die Integration einer Photovoltaikanlage berücksichtigen.

Beratung:

Es ist ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die optimale Größe und Ausrichtung der Anlage zu bestimmen.

Genehmigung:

Vor der Installation sollte geprüft werden, ob baurechtliche Genehmigungen erforderlich sind.

Installation:

 Die Montage sollte durch einen qualifizierten Fachbetrieb, wie der AceFlex GmbH, erfolgen, um eine fachgerechte Installation und Inbetriebnahme zu gewährleisten.

 

Photovoltaik Module Montage Titel, Solarpflicht Schleswig-Holstein

 

AceFlex als Ihr starker Partner rund um die Photovoltaik

AceFlex ist Ihr idealer Partner, wenn es um die Umsetzung der Solarpflicht in Schleswig-Holstein geht. Denn wir bieten Ihnen nicht nur hochwertige Photovoltaiklösungen ab, sondern begleiten Sie auch von der ersten Beratung bis zur fertigen Installation. Dabei setzen wir auf eine individuelle Planung, moderne Technik und ein starkes Netzwerk an Fachpartnern.

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Ihr Dach – effizient, nachhaltig und zukunftssicher. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, denn bei AceFlex bekommen Sie alles aus einer Hand.

 

AceFlex Logo grau 3D

 

Fazit: Die Solarpflicht Schleswig-Holstein 2025 ist da, aber nicht flächendeckend

Die Einführung der Solarpflicht in Schleswig-Holstein ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Hausbesitzer sollten sich frühzeitig über die neuen Vorgaben informieren und die Umsetzung sorgfältig planen. Durch die Nutzung von Solarenergie leisten sie nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern können auch langfristig von niedrigeren Energiekosten profitieren.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur: Solarpflicht Schleswig-Holstein 2025​

 

FAQ

 

Ist in Schleswig-Holstein Solarpflicht?

Ja, in Schleswig-Holstein gilt seit März 2025 eine Solarpflicht. Sie betrifft sowohl Neubauten als auch bestimmte Dachsanierungen – vor allem bei Nichtwohngebäuden.

Wird eine Solaranlage für Hausbesitzer Pflicht?

Für private Wohngebäude gilt die Pflicht nur bei Neubauten, nicht aber bei Dachsanierungen. Doch auch ohne Pflicht lohnt sich die Installation, weil sie Energiekosten senkt und das Klima schützt.

Ist Solar ab 2025 Pflicht?

Ja, ab 2025 müssen in Schleswig-Holstein Neubauten mit Solaranlagen ausgestattet werden. Die Pflicht greift außerdem bei grundlegenden Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden.

In welchen Bundesländern wird Solaranlage Pflicht?

Neben Schleswig-Holstein führen auch Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Bayern stufenweise Solarpflichten ein. Die Regelungen unterscheiden sich, doch das Ziel ist überall gleich: mehr Klimaschutz durch Solarenergie.

Ist es Pflicht, eine Solaranlage zu installieren?

Ja, wenn Sie in Schleswig-Holstein ab März 2025 ein neues Gebäude errichten oder ein Nichtwohngebäude umfassend sanieren, müssen Sie eine Solaranlage installieren. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich, etwa wenn es technisch nicht machbar ist.

Welche öffentlichen Gebäude sind von der Solarpflicht betroffen?

Alle neuen öffentlichen Gebäude und viele sanierte Liegenschaften unterliegen der Solarpflicht. Damit will das Land mit gutem Beispiel vorangehen und die Energiewende aktiv vorantreiben.

Wer kontrolliert die Solarpflicht?

Die unteren Bauaufsichtsbehörden prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Sie verlangen bei Bedarf Nachweise und können Sanktionen verhängen, wenn Verstöße festgestellt werden.

Wer ist von der Solarpflicht befreit?

Befreit ist, wer nachweisen kann, dass die Installation technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen und gut begründen.

Was ist eine grundlegende Dachsanierung?

Eine grundlegende Dachsanierung liegt vor, wenn mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden. In diesem Fall greift bei Nichtwohngebäuden die Pflicht zur Installation einer Solaranlage.

Gilt die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude?

Nein, für Bestandsgebäude ohne bauliche Veränderungen gibt es keine Pflicht. Erst bei bestimmten Sanierungen greift das Gesetz.

Muss ich die Solaranlage selbst planen?

Nein, Sie können Fachbetriebe oder Planer beauftragen, die alle Anforderungen kennen. So vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit.

Gibt es Förderungen für die Solarpflicht?

Ja, es gibt staatliche und regionale Förderprogramme. Diese sollen die Investitionskosten abfedern und die Umsetzung erleichtern.

Wie groß muss die Solaranlage sein?

Die Größe richtet sich nach der verfügbaren Dachfläche und der baurechtlichen Vorgabe. Meist genügt eine Anlage, die den Eigenverbrauch teilweise deckt.

Kann ich statt PV auch Solarthermie nutzen?

In manchen Fällen ist auch Solarthermie zulässig. Doch oft wird eine Photovoltaikanlage bevorzugt, weil sie effizient Strom liefert.

Was passiert bei Verstößen gegen die Solarpflicht?

Wer die Vorgaben missachtet, muss mit Bußgeldern oder Auflagen rechnen. Die Behörden prüfen das bei der Baugenehmigung oder im Nachgang.

Was bringt mir die Solarpflicht wirtschaftlich?

Sie senken Ihre Stromkosten langfristig und steigern den Wert Ihrer Immobilie. Zudem schützen Sie sich besser vor steigenden Energiepreisen.

Auch interessant

Ähnliche Artikel

AceFlex GmbH hat 4,87 von 5 Sternen 1203 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Produkt-Anfrage