Solarpaket 1 & 2 – Welche neuen Regelungen zur Photovoltaik umfasst es?

Viele Menschen wunderten sich, als Ende 2023 erst nur geringfügige Änderungen in Bezug auf die Photovoltaik beschlossen wurden. Die Hoffnung auf umgehende Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung des Ausbaus wurde damit vorerst gedämpft. Eigentlich sollte das Solarpaket 1 nun aber spätestens am 22.03.24 auf den Weg gebracht werden. Allerdings kam es in einigen Punkten nun zu einer erneuten Verzögerung. Doch was genau steht in diesem Gesetz? Ganz sicher lässt sich dies noch nicht sagen. Dennoch liegen uns einige wichtige Details vor, die sehr wahrscheinlich bald auf uns zukommen.

 

 

Inhalte des Solarpaket 1

Das “Solarpaket 1” umfasst zahlreiche Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung und Entbürokratisierung des Photovoltaik-Zubaus in Deutschland. Diese erstrecken sich sowohl auf Stecker-Solar-Geräte als auch auf Photovoltaik-Dachanlagen. Zudem sind wichtige Änderungen für Freiflächenanlagen im Entwurf enthalten.

 

Das Solarpaket I im Fokus: Maßnahmen zur Förderung des PV-Ausbaus

Die Bundesregierung hat ehrgeizige Ziele für die Energiewende gesteckt: Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland 80 Prozent betragen. Angesichts dessen strebt die Regierungskoalition eine Erhöhung des Photovoltaik-Ausbaus an. Im Jahr 2022 lag der Zubau bereits bei etwa 7,5 Gigawatt (GW), und für 2023 wurde sogar ein zweistelliger Wert erwartet.

Um diesen Trend auch 2024 weiter voranzutreiben, plant die Koalition zudem umfassende Erleichterungen für Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen sowie beschleunigte Prozesse. Die zentralen Änderungen im Überblick:

 

Solarpaket 1, Photovoltaik Ausbau

 

Erleichterungen für Photovoltaik auf Dächern:

Die Koalition beabsichtigt, die Pflicht zur Direktvermarktung von Solarstrom flexibler zu gestalten. Aktuell sind Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt dazu verpflichtet. Mit dem Solarpaket I ab 1. Januar können Betreiberinnen und Betreiber zudem ihre Überschussmengen ohne Vergütung direkt an den Netzbetreiber abgeben. Dies ist besonders attraktiv für diejenigen, deren Direktvermarktungskosten höher sind als die Erlöse. Eine positive Entwicklung für Anlagenbesitzer mit hohem Eigenverbrauch, da dies Anreize schafft, die Anlagen optimal auszunutzen.

 

Ausbau von Freiflächen:

Das Gesetzespaket sieht vor, dass künftig mehr Flächen für Solarparks in Deutschland zur Verfügung stehen, auch durch Mehrfachnutzung. Dabei werden landwirtschaftliche und Naturschutzinteressen berücksichtigt. Besondere Förderung erfährt die Agri-Photovoltaik, bei der Solarmodule auf Ackerflächen zwischen den Pflanzen platziert werden. Dies ermöglicht eine doppelte Nutzung von Flächen: für den Lebensmittelanbau und die Stromerzeugung.

 

photovoltaik freiflächenanlage

 

Solarpaket 1: Repowering von Dachanlagen:

Die Regelungen für umfassende Erneuerungen bestehender Anlagen werden verbessert. Das bedeutet unter anderem, dass alte Module ausgetauscht werden können, während der verbleibende Vergütungsanspruch auf das neue Modul übergeht und nicht erlischt.

 

Repowering, Solarpaket 1

 

Vereinfachung von Mieterstrom durch das Solarpaket 1:

Das Solarpaket 1 soll die gemeinsame Nutzung von Solaranlagen für Mieterinnen und Mieter vereinfachen. Die geplante Abschaffung ausführlicher Vorgaben zur Rechnungslegung erleichtert die Umsetzung. Zudem wird das Mieterstrom-Modell künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Garagen ausgeweitet. Zusätzlich ist die Einführung einer “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” vorgesehen, um PV-Strom innerhalb von Gebäuden ohne umfangreiche Bürokratie zu liefern.

 

Beschleunigung von Netzanschlüssen:

Ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen wird eingeführt. Dadurch wird der Anschluss der Anlagen beschleunigt, ohne Konflikte mit Nachbarn oder Grundstückseigentümern.

 

Erleichterung der Nutzung von Balkon-PV:

Bürgerinnen und Bürger erhalten erleichterten Zugang zur Installation und Nutzung von Balkonsolaranlagen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und im Marktstammdatenregister müssen nur noch wenige Daten eingetragen werden. Zusätzlich dürfen die Kunden vorerst rückwärtsdrehende Zähler verwenden und der Betrieb von Balkonsolaranlagen mit Schukosteckern ist wieder erlaubt.

Das Bundesjustizministerium plant zudem eine Privilegierung von Balkonsolaranlagen im Wohnungseigentums- und Mietrecht.

 

Balkonkraftwerk, BK Anmeldung, Solarpaket 1

 

Balkonkraftwerke und das verzögerte Solarpaket I: Was ist zu beachten?

Wenn Sie Besitzer eines Balkonkraftwerks sind oder sich für den Erwerb interessierst, gibt es einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, die durch die Verzögerung des Solarpakets I entstehen:

 

Verzögerung der 800-Watt-Einspeisegrenze:

Leider müssen Besitzer von Balkonkraftwerken noch warten, um ihre Wechselrichter auf die neue Grenze von 800 Watt einzustellen. Die offizielle Hürde bleibt vorerst bei 600 Watt, bis das Solarpaket I im neuen Jahr 2024 vom Bundestag in seiner Gesamtheit verabschiedet wird.

 

Solarpaket 1: Verspätete Einführung des vereinfachten Anmeldeverfahrens:

Die geplante Abschaffung der Meldung beim Netzbetreiber und die Vereinfachung der Anmeldung im Markstammdatenregister (MaStR) verzögern sich. Bis zur vollständigen Verabschiedung des Solarpakets I gelten außerdem weiterhin die bisherigen Regeln. Eine Anmeldung bei dem Netzbetreiber und im Markstammdatenregister (MaStR) bleibt zudem notwendig. Nutzen Sie einen kostenlosen Anmeldeservice, um Zeit zu sparen.

 

Solarpaket 1, einfachere Anmeldung Balkonkraftwerk

 

Verspätete Einführung der Obergrenze für die Gesamtnennleistung:

Die neue Obergrenze von 2000 Watt Peak (Wp) für die Gesamtnennleistung der Solarmodule innerhalb eines Balkonkraftwerks wird ebenfalls später eingeführt. Bis dahin sind noch leistungsstärkere XL-Balkonkraftwerke mit mehr als 2000 Wp erlaubt, wie zum Beispiel das 2200 Wp starke Quattro-XL-Balkonkraftwerk. Dies verschafft Ihnen mehr Zeit, sich der Obergrenze anzunähern.

 

Was sind intelligente Zähler und warum sind sie im Jahr 2024 so wichtig?

Intelligente Zähler, auch als Smart Meter bekannt, sind moderne Messgeräte, die den herkömmlichen Strom- und Gaszählern überlegen sind. Ihr wesentlicher Vorteil liegt in der Fähigkeit, Energieverbrauchsdaten in Echtzeit zu sammeln und drahtlos an Energieversorgungsunternehmen zu übermitteln. Diese fortlaufende Überwachung ermöglicht eine präzise und zeitnahe Erfassung des Energieverbrauchs.

Die Bedeutung intelligenter Zähler erstreckt sich über verschiedene Aspekte. Erstens ermöglichen sie eine genaue Abrechnung, indem sie den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen, anstatt auf Schätzungen basierend auf vergangenen Durchschnittswerten. Zweitens fördern sie eine effizientere Nutzung von Energie, indem sie Verbraucher dazu ermutigen, ihren Energieverbrauch besser zu überwachen und zu steuern.

 

Solarpaket 1 2024 unerlässlich und praktisch

Die fortschreitende Implementierung intelligenter Zähler spielt auch eine zentrale Rolle bei der Integration erneuerbarer Energien. Sie ermöglichen eine flexiblere Verwaltung von Energieerzeugung und -verbrauch, was insbesondere in Zeiten zunehmender Nutzung von Solar- und Windenergie von entscheidender Bedeutung ist.

Zusammenfassend tragen intelligente Zähler erheblich zur Modernisierung und Optimierung des Energiemanagements bei. Denn sie erhöhen die Transparenz im Verbraucherverhalten, verbessern die Netzstabilität  und unterstützen darüber hinaus den Übergang zu erneuerbaren Energien.

 

Update:

Dringende Verabschiedung des “Solarpakets 1” gefordert

Bei der jüngsten Sitzung des Bundesrats wurde eine Entschließung verabschiedet, die den Bundestag dazu drängt, sämtliche Bestandteile des “Solarpakets 1” rasch zu verabschieden und dem Bundesrat bis zur nächsten Sitzung am 22. März 2024 vorzulegen. Auch wenn diese Entschließung den Bundestag nicht rechtlich bindet, ist die Geduld aller Beteiligten nach Monaten seit Vorstellung des Gesetzesentwurfs erschöpft – und das zu Recht.

 

 

Solarpaket 1 & 2

 

Die Zeit drängt für die Zukunft erneuerbarer Energien

Die Dringlichkeit dieses Gesetzes für die Zukunft erneuerbarer Energien in Deutschland muss betont werden. Die Photovoltaik-Branche ist von entscheidender Bedeutung für die Energiewende. Ohne eine Entbürokratisierung des Photovoltaik-Zubaus könnte der weitere Ausbau, insbesondere im privaten Sektor, erheblich beeinträchtigt werden.

 

Solarpaket 1: Notwendigkeit klarer politischer Leitlinien

Viele Menschen planen im Frühjahr die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen. Deshalb ist es genau jetzt wichtig, dass die Politik klare politische Leitlinien vorgibt, um Orientierung bei Kaufentscheidungen zu bieten. Denn nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) planen allein im Jahr 2024 über 1,5 Millionen Hausbesitzer die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf ihren Dächern.

Ebenso warten tausende Betreiber von Balkonkraftwerken sehnsüchtig darauf, endlich die Einspeiseleistung ihrer Anlagen auf 800 Watt erhöhen zu können.

 

 

 

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Wann kommt das Solarpaket 2 und was beinhaltet es?

Ursprünglich war das Solarpaket 2 für Ende 2023 geplant. Es gab jedoch Verzögerungen. Doch der aktuelle Stand ist, dass das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein soll. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ist im Sommer 2024 zu rechnen.

Was beinhaltet das Solarpaket 2?

 

Das Solarpaket 2 beinhaltet verschiedene Regelungen und Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik (PV). Dazu gehören in erster Linie:

Erleichterungen beim Bau von PV-Anlagen:

    • Abbau von bürokratischen Hürden.
    • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
    • Vereinheitlichung der Vorschriften.

 

Ausbau der PV-Förderung:

    • Einführung neuer Förderprogramme.
    • Steigerung der Attraktivität von PV-Anlagen für private und gewerbliche Nutzer.

 

Photovoltaik für Sportvereine, Förderung

 

Integration von PV-Anlagen ins Energiesystem:

 

Update 16.04.2024 zum Solarpaket 1

In den bevorstehenden Debatten des Bundestages (sehr wahrscheinlich am 26.04.2024) wird das “Solarpaket 1” erörtert, jedoch mit einigen Anpassungen und ohne die Einbeziehung von Resilienzboni.

Erneuerbare Energien sind Gegenstand umfassender Neuerungen, die von den Regierungsparteien im Bundestag vorangetrieben werden. Das “Solarpaket 1” durchläuft gegenüber dem bisherigen Entwurf von August 2023 einige Veränderungen, die in den Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien ausgehandelt wurden. Diese betreffen sämtliche Bereiche der Photovoltaik. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.

Photovoltaik-Anlagen auf Dächern

Die Regierungsparteien aus SPD, Grünen und FDP haben sich auf eine Erhöhung der Einspeisevergütung für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen geeinigt, die über 40 Kilowatt Leistung verfügen. Diese soll um 1,5 Cent pro Kilowattstunde steigen, jedoch bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt begrenzt sein.

Anlagen über dieser Grenze müssen wieder an Ausschreibungen teilnehmen. Bisher lag die Grenze gemäß EEG bei einem Megawatt. Diese Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Bau- und Kapitalkosten. Es sind keine weiteren Anpassungen bei der Einspeisevergütung für andere Anlagengrößen geplant.

 

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Erleichterungen für Photovoltaik-Balkonanlagen

Das Anmeldeverfahren für Photovoltaik-Balkonanlagen ist bald einfacher. Eine einfache Anmeldung bei der Bundesnetzagentur genügt künftig. Des Weiteren ist vorgesehen, dass der Zähler bei Inbetriebnahme auch rückwärts laufen darf. Betreiber von Stecker-Solar-Geräten müssen nicht mehr auf den Austausch durch den Netzbetreiber warten.

Auch bleibt der Anschluss von 2.000 Watt Modulleistung erhalten, jedoch begrenzt die Regierung die Einspeisung am Wechselrichter auf 800 Watt. Zudem werden Stecker-Solar-Geräte bei der Berechnung der Einspeisevergütung nicht mit anderen Photovoltaik-Anlagen am selben Standort verrechnet.

 

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Förderung von Solaranlagen für Mieter

Die Förderung von Mieterstrom wird erweitert, sodass Photovoltaik-Anlagen für die Versorgung von Mietern in Mehrfamilienhäusern auf Nebengebäuden ebenfalls gefördert werden. Diese Nebengebäude können Gewerbegebäude oder Garagen sein, die für die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen genutzt werden.

Freiflächenanlagen

Die geplante Leistungsgrenze für Gebote in Freiflächenausschreibungen erhöht der Staat nun von 20 auf 50 Megawatt. Zudem sind Mindestkriterien zum Naturschutz für geförderte Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen. Die Vorgaben beinhalten unter anderem die maximale Beanspruchung von Grundfläche und die Passierbarkeit für Wildtiere.

 

PV Ausbau 2024 & 2023, Freiflächen Photovoltaik

 

Weitere Maßnahmen

Die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, dass Speicher künftig Netzstrom laden dürfen, ohne dass der EEG-Vergütungsanspruch für den Solarstrom verloren geht. Zudem soll ein Prozess zur Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) bundesweit angestoßen werden. Auch sollen die Netzanschlussverfahren für Anlagen von 10,8 auf 30 Kilowatt Leistung ausgeweitet und Vereinfachungen bei Anlagen bis 100 Kilowatt folgen.

Der Gesetzentwurf zum “Solarpaket 1” wurde bereits an den zuständigen Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages übermittelt. Es steht jedoch noch die Zustimmung der FDP-Fraktion aus, was jedoch eher formale Gründe hat. Es wird erwartet, dass der Ausschuss am kommenden Mittwoch den Entwurf erörtert und seine Empfehlung abgibt.

 

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Voraussichtlich wird der Bundestag am Freitag über den Entwurf debattieren, gefolgt von einer möglichen Diskussion im Bundesrat. Der 17. Mai ist das nächste Datum für die Verabschiedung, falls der Bundesrat mehr Zeit benötigt.

 

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Fazit: Solarpaket 1 & 2 bringen nützliche Neuerungen

Das Solarpaket 1 als auch das Solarpaket 2 stellen eine bedeutende Entwicklung im Bereich der Solarenergie in Deutschland dar. Es umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Regeländerungen, die darauf abzielen, den Ausbau der Photovoltaik (PV) zu fördern und den Einsatz von Solaranlagen in verschiedenen Bereichen zu erleichtern.

Die geplante Flexibilisierung der Direktvermarktung von Solarstrom als auch die Erhöhung der zulässigen Ausgangsleistung von PV-Systemen auf 2.000 Watt sind wegweisende Schritte, um den Betreibern von Solaranlagen mehr Spielraum zu bieten. Die Förderung von Freiflächen für Solarparks, insbesondere durch die Agri-Photovoltaik, trägt darüber hinaus nicht nur zur Steigerung der Energieerzeugung bei, sondern achtet auch auf landwirtschaftliche und naturschutzbezogene Interessen.

 

FAQ

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Solarpaket 1

 

Wann wird das Solarpaket I im Bundestag verabschiedet?

Der genaue Zeitpunkt für die Verabschiedung des verzögerten Solarpakets I im Bundestag ist derzeit unbekannt. Ursprünglich sollte dies im Dezember 2023 geschehen, nun müssen die Solarbranche und alle Balkonkraftwerk-BesitzerInnen auf die Ankündigung im Bundestag warten. Regelmäßige Updates findest Sie zudem in unserem Blog.

Wann kommt 800 Watt für Balkonkraftwerke?

Die Einführung der 800-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke erfolgt offiziell mit der Verabschiedung des gesamten Solarpakets I durch den Bundestag. Und die ursprünglich geplante Einführung zum 1. Januar 2024 wurde zudem verschoben und hat derzeit keinen festen Termin.

Wann kommt das vereinfachte Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke?

Die Verzögerung des Solarpakets I betrifft auch den Wegfall der Meldung beim Netzbetreiber und die Vereinfachung der Anmeldung im Markstammdatenregister (MaStR). Der genaue Zeitpunkt für die Einführung dieser Neuregelung ist derzeit unbekannt. Bis dahin bleibt die zweifache Anmeldung Pflicht.

Wann gilt Solarpaket 1?

Das Bundeskabinett brachte das Solarpaket 1 bereits Mitte August 2023 ins Spiel. Ursprünglich sollte es bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten, so lautete zumindest das Versprechen. Der Gesetzesentwurf sollte in erster Linie dazu beitragen, bürokratische Hürden beim Ausbau von Photovoltaikanlagen abzubauen.

Ist Solarpaket 1 beschlossen?

Nein, die Regierung hat das Solarpaket 1 noch nicht verabschiedet. Stattdessen wurde es zwar im August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und im Bundestag und Bundesrat beraten, aber die finale Verabschiedung steht noch aus. Am 26.04.2024 wird es nun endgültig erörtert. 

Wann ist Solarstrom steuerfrei?

Eine wichtige Neuerung trat im Januar 2023 in Kraft: Ab sofort sind neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sowie Balkonkraftwerke von der Umsatz- und Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung von der Einkommensteuer für erzeugten Solarstrom gilt bereits rückwirkend für das Besteuerungsjahr 2022.

Was war der Grund für die Verschiebung des Inkrafttretens des Solarpakets 1?

Das Inkrafttreten des Solarpakets 1 wurde verschoben, da ein Haushaltsloch aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 13.12.2023 entstanden ist. Dies führte dazu, dass der ursprünglich geplante Termin am 1. Januar 2024 auf unbestimmte Zeit im Jahr 2024 verschoben wurde.

Was beinhaltet das Solarpaket 2?

Das Solarpaket 2 enthält verschiedene Regelungen und Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen in der Einspeisevergütung, Anpassungen der Gesetze für Photovoltaiksysteme und auch die Förderung von Solaranlagen.

Wie hoch ist die Vergütung für 1 kWh Solarstrom?

Die Vergütung für 1 kWh Solarstrom beträgt laut OeMAG 12,464 Cent pro kWh im 4. Quartal 2023, vorausgesetzt die Anlagen-Engpassleistung liegt unter 500 kW. Dies stellt jedoch eine eher geringe Entlohnung dar.

Wird die Einspeisevergütung im Jahr 2024 erhöht?

Ab dem 1. August 2024 wird die Einspeisevergütung für Besitzer von Anlagen bis 10 kWp bei Teileinspeisung 8,0 Cent pro kWh und bei Volleinspeisung 12,8 Cent pro kWh betragen. Diese Regelungen gelten jedoch nur für neu installierte Anlagen, die man nach dem 31. Januar in Betrieb nimmt.

Was ändert sich ab 2024 im Bereich der Photovoltaik?

Im Jahr 2024 können Sie Photovoltaiksysteme mit Solarzellen, die eine beeindruckende Leistung von bis zu 2.000 Watt erbringen, installieren. Diese Änderung erfolgt im Einklang mit der steigenden Leistungsfähigkeit der Technologie, um höheren Energieerträgen gerecht zu werden.

Wird Photovoltaik im Jahr 2024 günstiger?

Ja, im Jahr 2024 können Photovoltaikanlagen zu deutlich günstigeren Preisen erworben werden als in den beiden Jahren zuvor. Die Lagerbestände in Europa sind gut gefüllt, und Handwerksbetriebe haben Kapazitäten, um Solaranlagen innerhalb weniger Wochen zu installieren.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab 2023?

Die Vergütungshöhen für PV-Dachanlagen liegen im Jahr 2023 bis zum 31. Januar 2024 bei Teileinspeisung bis 10 kWp bei 8,6 ct/kWh, bis 40 kWp bei 7,5 ct/kWh und bis 1 MWp bei 6,2 ct/kWh.

Wann ändert sich das Gesetz für Balkonkraftwerke?

Im Jahr 2024 soll sich das Gesetz für Balkonkraftwerke ändern. Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und die Anmeldung beim Netzbetreiber sollen ab dem genannten Jahr entfallen.

Welche PV-Größe ist sinnvoll?

Die sinnvolle Größe einer PV-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Stromverbrauch, die verfügbare Dachfläche und das Budget. Bei polykristallinen Modulen werden etwa sieben bis zehn Quadratmeter pro kWp benötigt. Monokristalline Zellen können bei kleineren Dächern eine effizientere Lösung sein.

Wann kommt die 800-Watt-Regelung durch das Solarpaket 1 in Deutschland?

Die 800-Watt-Regelung für Balkonkraftwerke soll ab dem 1. Januar 2024 in Deutschland gelten. Dies erlaubt die Nutzung eines Balkonkraftwerks mit einer Leistung von 800 Watt.

Was mache ich mit meiner Photovoltaik-Anlage nach 20 Jahren?

Nach 20 Jahren Betrieb einer Photovoltaik-Anlage sollte man verschiedene Optionen prüfen, darunter eine Erneuerung der Anlage, eine Modernisierung oder eine Umstellung auf neue Technologien. Daher ist es ratsam, sich mit Fachleuten und den aktuellen rechtlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen.

Sind PV-Anlagen auch 2024 steuerfrei?

Ja, PV-Anlagen bleiben auch im Jahr 2024 steuerfrei. Denn die Umsatzsteuersatz-Aussetzung für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung unter 30 kWp hat die Bundesregierung auf unbefristete Zeit verlängert und gilt weiterhin für das Jahr 2024.

 

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