In Deutschland ist die Anmeldung PV Anlage 2025 Pflicht, wenn diese an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird. Sie muss vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Die AceFlex GmbH zeigt Ihnen, was Sie dabei beachten müssen, an wen Sie sich wenden können und was zudem passiert, wenn Sie sie nicht anmelden.
Inhaltsverzeichnis
Die PV Anlage Anmeldung 2025 erfolgt bei zwei Stellen:
- Beim Netzbetreiber: Der Netzbetreiber ist für die Netzverträglichkeit der Anlage verantwortlich. Er muss daher die Anlage vor der Inbetriebnahme prüfen.
- Beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur: Das MaStR ist ein zentrales Register für alle Stromerzeuger und -verbraucher in Deutschland. Die Anmeldung im MaStR ist somit erforderlich, um die Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom zu erhalten.
Anmeldung bei Netzbetreiber
Die Anmeldung bei dem zuständigen Netzbetreiber erfolgt in der Regel online. Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- Anschrift der Anlage
- Leistung der Anlage
- Art der Anlage (z. B. Freiflächenanlage, Dachanlage)
- Datum der Inbetriebnahme
Der Netzbetreiber prüft die Anmeldung und sendet dem Anlagenbetreiber eine Bestätigung zu.
PV Anlage Anmeldung 2025 beim Marktstammdatenregister
Die Anmeldung beim MaStR erfolgt ebenfalls in der Regel online. Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- Anschrift der Anlage
- Leistung der Anlage
- Art der Anlage (z. B. Freiflächenanlage, Dachanlage)
- Datum der Inbetriebnahme
- Identifikationsnummer der Anlage
Die Identifikationsnummer der Anlage wird vom Netzbetreiber vergeben. Nach der Anmeldung im MaStR erhält der Anlagenbetreiber eine Bestätigung von der Bundesnetzagentur.
Warum ist die Anmeldung einer Photovoltaikanlage 2025 erforderlich?
Die Bundesnetzagentur hat das Marktstammdatenregister (MaStR) eingeführt, um die Registrierung von PV-Anlagen zu ermöglichen. Dieses Register fungiert somit als zentrale Datenbank für den deutschen Gas- und Strommarkt und erfasst alle Anlagen, die ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Die Anmeldung von PV-Anlagen ist daher verpflichtend, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Strom einspeisen.
Hinweis: Inselanlagen, die völlig unabhängig vom Stromnetz betrieben werden, müssen nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese sammelt diese Daten, um das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser zu verstehen. Die registrierten Informationen dienen als wesentliche Grundlage für die Planung des Ausbaus der Stromnetze.
Wie erfolgt die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur?
Betreiber können ihre Photovoltaikanlage direkt über die Website des Marktstammdatenregisters bei der Bundesnetzagentur anmelden. Der Prozess beginnt mit der persönlichen Registrierung des Betreibers, bevor die eigentliche Anlage registriert werden kann. Während dieser werden Kontaktdaten des Betreibers, Standort der PV-Anlage und technische Anlagendaten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet online Hilfen für die Registrierung von Photovoltaik- und anderen Anlagen an.
Bemerkung: Die Anmeldung kann auch von bevollmächtigten Personen, wie Solarteuren, durchgeführt werden, sofern der Betreiber zuvor registriert wurde.
Fristen für die Anmeldung PV Anlage 2024/2025
Betreiber haben einen Monat Zeit, um eine neu in Betrieb genommene Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Die Registrierung ist jedoch bereits vorher möglich. Diese Frist gilt zudem auch für die Anmeldung von Stromspeichern. Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2021. Auch hier muss eine Anmeldung nachgeholt werden, wenn bisher versäumt.
Wichtig: Eintragungen im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur befreien nicht von der Verpflichtung zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Folgen versäumter Anmeldung
Wird eine Photovoltaikanlage ohne Anmeldung in Betrieb genommen, kann dies zu Sanktionen führen. Der Netzbetreiber kann außerdem den Anschluss der Anlage an das Stromnetz verweigern. Auch kann der Anlagenbetreiber von der Einspeisevergütung ausgeschlossen werden. Zudem kann der Staat gemäß §95 des Energiewirtschaftsgesetzes ein Bußgeld verhängen. Auch für Förderungen und steuerliche Belange ist die Anmeldung essenziell.
Weitere Schritte nach der Anmeldung
Betreiber müssen nicht nur die Anlage anmelden, sondern darüber hinaus auch die Daten im Marktstammdatenregister aktuell halten. Erweiterungen, Umstellungen und der Abbau der Anlage müssen Sie zeitnah melden. Eine Meldung beim Finanzamt und Gewerbeamt ist ebenfalls erforderlich, abhängig und zwar von den Umständen der Nutzung der Photovoltaikanlage.
Fazit zur PV Anlage Anmeldung 2025
Die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ist in Deutschland Pflicht. Sie erfolgt überdies bei zwei Stellen: beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Fristen für die Anmeldung sind zu beachten, um Sanktionen zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur PV Anlage Anmeldung
Warum muss ich meine Photovoltaikanlage anmelden?
Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Außerdem dient die Registrierung zum einen dazu, sämtliche am Netz angeschlossenen strom- und gaserzeugenden Anlagen zu erfassen und zum anderen das Gleichgewicht im Strommarkt zu gewährleisten.
Gilt die Anmeldungspflicht auch für Inselanlagen?
Nein, Inselanlagen, die vollständig unabhängig vom Stromnetz betrieben werden, müssen Sie nicht bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Wie erfolgt die Anmeldung meiner PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur?
Die Anmeldung kann direkt über die Website des Marktstammdatenregisters durch den Betreiber oder autorisierte Personen wie Installateure erfolgen. Während der Registrierung werden Kontaktdaten, Standort der Anlage und technische Daten abgefragt.
Welche Fristen gelten für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen?
Betreiber haben einen Monat Zeit, um eine neu in Betrieb genommene Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Die Anmeldung kann jedoch bereits vorher erfolgen. Eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2021 galt für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden.
Was passiert, wenn ich die PV Anlage Anmeldung 2025 versäume?
Die Anmeldung ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Versäumt man sie, kann der Netzbetreiber zudem die Einspeisevergütung einbehalten. Überdies kann der Staat Bußgelder gemäß §95 des Energiewirtschaftsgesetzes verhängen.