Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen – Neue Möglichkeiten

Die Energiewende schreitet voran und Photovoltaik spielt dabei eine Schlüsselrolle. Denn immer mehr Hausbesitzer entscheiden sich daher dafür, auf ihrem Dach eine Solaranlage zu installieren, um ihren eigenen Strom zu erzeugen. Doch was passiert mit dem überschüssiger Energie, die Sie tagsüber produzieren, wenn der Eigenverbrauch gedeckt ist? Ganz einfach: Dann können Sie diesen Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen! Wie das geht und was Sie alles beachten müssen, erfahren Sie hier.

Kann Vermieter Strom an Mieter verkaufen?

Hausbesitzer können ihren selbst erzeugten Solarstrom an ihre Mieter verkaufen. Dies ist seit 2017 durch das Mieterstromgesetz möglich und wird durch das Solarpaket 1, welches im März 2024 verabschiedet wurde, noch attraktiver. Mieterstrom bietet sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter zahlreiche Vorteile:

Für Hausbesitzer:

 

Zusätzliche Einnahmequelle:

Durch den Verkauf des Solarstroms an die Mieter können Hausbesitzer eine zusätzliche Einnahmequelle generieren.

 

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Kann ich mein Photovoltaik Strom an die Mieter verkaufen?  – Unabhängigkeit von Energieversorgern:

Durch die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom kann man sich unabhängiger von Energieversorgern machen und steigenden Strompreisen entgegenwirken.

 

Umweltfreundlicher Beitrag:

Photovoltaik ist eine umweltfreundliche Art der Stromerzeugung und trägt auch noch zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei. 

 

 

Für Mieter:

 

Günstiger Strom:

Mieter können ihren Strom oft günstiger vom Vermieter beziehen als vom Energieversorger. Somit ist das ein weiterer großer Vorteil. Photovoltaik Strom an Mieter verkaufen ist durchaus lukrativ.

 

Ökostrom:

Der Strom aus der Solaranlage ist sauberer Ökostrom. Und dies ist gerade in der heutigen Zeit ein sehr wichtiger Punkt. Denn, indem Sie den Strom aus Photovoltaik an Mieter verkaufen, schonen Sie die Umwelt und unterstützen zudem auch keine schädlichen Energiequellen mehr.

 

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Photovoltaik Strom an Mieter verkaufen : Kurze Wege:

Der Strom wird direkt vom Dach des Hauses geliefert, was Transportverluste minimiert. Denn dadurch sichern Sie ganz nebenbei die Stromversorgung und sorgen für eine hohe Versorgungssicherheit.

 

 

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Das neue Solarpaket 1 und seine Auswirkungen auf das Photovoltaik-Strom an Mieter Verkaufen

Das Solarpaket 1 enthält einige wichtige Änderungen, die den Mieterstrom noch attraktiver machen. Denn so werden zum Beispiel die Einspeisebedingungen für Solarstrom verändert und die Bürokratie für den Verkauf von Mieterstrom vereinfacht.

Zusätzlich hat man die Meldepflicht für Mieterstromanlagen abgeschafft und die Förderung für Mieterstromprojekte ausgeweitet.

Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen: Technische Voraussetzungen

Um Solarstrom an Mieter verkaufen zu können, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Solaranlage auf dem Dach:

Auf dem Dach des Hauses muss eine Solaranlage mit einer ausreichenden Leistung installiert sein. Denn nur dann kann sie genug Solarstrom produzieren, den Sie dann an Ihre Mieter verkaufen.

 

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Aufdach-PV-Anlage, installiert von der AceFlex GmbH

 

Geeigneter Wechselrichter:

Ein geeigneter Wechselrichter muss vorhanden sein, der den Solarstrom in netzkonformen Strom umwandelt. Denn er stellt sozusagen das Herzstück der PV-Anlage dar. 

 

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Sungrow Wechselrichter 10kw, erhältlich bei der AceFlex GmbH

 

Zählerschrank mit separatem Stromzähler:

Im Zählerschrank muss ein separater Stromzähler für den Mieterstrom installiert sein.

 

 

Leitungen:

Die Leitungen im Haus müssen für den Transport des Solarstroms zu den Wohnungen der Mieter ausgelegt sein.

 

Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Photovoltaik-Strom an Mieter Verkaufen

 

Kann ein Vermieter Solarstrom an Mieter verkaufen?

Ja, ein Vermieter darf Solarstrom an seine Mieter verkaufen. Denn dies ist seit 2017 durch das Mieterstromgesetz möglich und wird jetzt auch durch das Solarpaket 1, welches im März 2024 verabschiedet wurde, noch attraktiver.

 

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Vertrag, Anmeldung und Gesetze

Zwischen dem Vermieter und den Mietern muss ein Mieterstromvertrag abgeschlossen werden. Denn in diesem müssen die Konditionen für den Verkauf des Solarstroms geregelt sein, wie zum Beispiel der Preis pro kWh und die Abrechnung. Zudem muss die Mieterstromanlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Außerdem unterliegt der Verkauf von Mieterstrom dem Energierecht. Hausbesitzer oder aber Mieter müssen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen beachten. Denn so sind Sie immer auf der sicheren Seite und gehen etwaigen Problemen aus dem Weg. 

 

Kann ich als Mieter eine PV Anlage betreiben?

Ja, als Mieter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Photovoltaikanlage betreiben. Dafür benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters. Zudem müssen die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Anlage auf dem Dach oder dem Grundstück des Vermieters gegeben sein. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem Vermieter und einem Fachmann für Photovoltaik.

 

AceFlex GmbH: Ihr Partner für Photovoltaik und Mieterstrom

Die AceFlex GmbH ist ein führender Anbieter von Photovoltaikanlagen und bietet seinen Kunden alles aus einer Hand: Von der Planung und Installation bis hin zur Wartung und Instandhaltung.

AceFlex Logo

Unser Unternehmen bietet Ihnen unter anderem auch eine umfassende Beratung zum Thema Mieterstrom an und wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten.

Warum Sie sich für die AceFlex GmbH entscheiden sollten:

 

Die AceFlex GmbH verwendet ausschließlich hochwertige Produkte namhafter Hersteller. Obendrein sind unsere Mitarbeiter sehr erfahren und kompetent. So können sie Sie überdies zu allen Fragen rund um die Photovoltaik und den Mieterstrom beraten. Denn die AceFlex GmbH bietet seinen Kunden immer faire Preise und flexible Finanzierungsmöglichkeiten. Und Sie bekommen alles aus einer Hand: Von der Planung und Installation bis hin zur Wartung und Instandhaltung.

 

Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen
PV-Anlage installiert von der AceFlex GmbH

 

Mieterstrom: Vertragsbedingungen und Kündigung in neuem Gewand

Für Mieterstromverträge, auch ohne Mieterstromzuschlag, gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für andere Stromverträge. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

 

Maximal 24 Monate Vertragslaufzeit:

Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern nicht gekündigt wird.

 

Kündigung jederzeit möglich:

Nach der ersten Vertragszeit können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.

 

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Keine langen Fristen:

Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat.

 

Stromanbieterwechsel: So einfach geht’s

Bietet der Mieterstromlieferant eine Vollversorgung an, kann er den Stromanbieterwechsel für Sie übernehmen und die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter durchführen. Doch falls Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und Ihren aktuellen Vertrag außerordentlich kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst schreiben.

 

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Widerrufsrecht: 14 Tage Zeit zum Umdenken

Sind Sie nach Abschluss des neuen Vertrages unsicher, haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, den neuen Vertrag zu widerrufen. Denn so können Sie sich noch einen neuen Anbieter suchen.

 

Transparente Abrechnung: Woher kommt mein Strom?

Einmal im Jahr erhalten Sie vom Mieterstromlieferant eine Abrechnung, in der ausgewiesen ist, woher der Strom stammt.

 

Teilversorgung:

Bei einer Teilversorgung handelt es sich ausschließlich um Solarstrom.

 

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Vollversorgung:

Bei einer Vollversorgung siehst du in der Abrechnung, woher der restliche Strom stammt, der nicht von der PV-Anlage auf dem Dach erzeugt wurde.

 

Wie hoch ist die Photovoltaik Strom an Mieter verkaufen Steuer?

Die Besteuerung von Photovoltaikstrom, der an Mieter verkauft wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören in erster Linie:

1. Größe der Photovoltaikanlage:

 

Bis 30 kWp:

Für Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Wohngebäuden, die nicht ausschließlich Wohnzwecken dienen, gilt seit 2022 die Kleinunternehmerregelung. Und genau das bedeutet, dass der erzeugte und verkaufte Strom steuerfrei ist. Allerdings darf der Gesamtumsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten 22.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. 

 

Über 30 kWp:

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp fällt Einkommensteuer auf den Gewinn aus dem Stromverkauf an. Denn dieser wird als Einkommen aus Gewerbebetrieb betrachtet.

 

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2. Gewinnaufteilung:

 

Überschusseinkommenssteuer:

Der Gewinn aus dem Stromverkauf muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dabei fällt der individuelle Steuersatz des Vermieters an.

 

Umsatzsteuer:

Sofern der Vermieter die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, fällt Umsatzsteuer auf den Stromverkauf an. Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent.

 

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Was enthält der PV-Strom an Mieter verkaufen Mustervertrag?

Ein Mustervertrag sollte grundsätzlich immer vor Verwendung von einem Anwalt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und logischerweise die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. In der Regel enthält er die folgenden Daten:
  • Vertragsparteien: Vermieter, Mieter
  • Gegenstand des Vertrages
  • Leistungsumfang
  • Lieferung des Solarstroms
  • Preis des Solarstroms
  • Abrechnung
  • Zahlung
  • Laufzeit des Vertrages
  • Kündigung
  • Haftung
  • Sonstiges
  • Ort, Datum und vor allem
  • Unterschriften

Zusätzliche Punkte, die in einem Mustervertrag enthalten sein sollten:

  • Technische Beschreibung der Photovoltaikanlage: z.B. Leistung, Modultyp, Wechselrichtertyp
  • Verteilung der Kosten für Wartung und Instandhaltung der Photovoltaikanlage
  • Regelungen für den Fall, dass der Mieter mehr Solarstrom benötigt als vom Vermieter geliefert werden kann
  • Regelungen für den Fall, dass der Mieter weniger Solarstrom benötigt als vom Vermieter geliefert wird
  • Gerichtsstand

 

Fazit: Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen lohnt sich – für beide Seiten

Mieterstrom ist eine attraktive Möglichkeit, um die Energiewende voranzutreiben und gleichzeitig von den Vorteilen der Photovoltaik zu profitieren. Denn das sogenannte Solarpaket 1 macht Mieterstrom noch attraktiver und vereinfacht die Umsetzung von Mieterstromprojekten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mieterstromverträge bieten Verbrauchern ein hohes Maß an Flexibilität und Sicherheit.

Mit der AceFlex GmbH haben Sie zudem immer einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie überdies umfassend berät und vor allem auch bei der Umsetzung Ihres Mieterstromprojekts unterstützt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu: Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen

 

Wie teuer ist es, Strom an Mieter zu verkaufen?

Strom an Mieter zu verkaufen, kann unterschiedliche Kosten verursachen. Denn sie werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören zum Beispiel der Standort, die Installationskosten und die lokalen Strompreise. Somit sollten Sie diese auflisten und dann ausrechnen, wie hoch sie sehr wahrscheinlich werden.

Kann ich meinen PV-Strom an meine Mieter verkaufen, oder gibt es Einschränkungen?

Ja, als Vermieter ist es möglich, Ihren PV-Strom an Ihre Mieter zu verkaufen. Denn dies ist insbesondere im Rahmen des Mieterstrommodells möglich, das bestimmte Vorschriften und Transparenzanforderungen erfüllen muss.

Wie kann ich den Mieterstrom abrechnen und welche Möglichkeiten gibt es?

Die Abrechnung von Mieterstrom kann auf verschiedene Arten erfolgen, zum Beispiel über eine monatliche Pauschale basierend auf dem geschätzten Verbrauch oder über individuelle Verbrauchsanteile pro Mieter.

Wie hoch darf der Preis für Mieterstrom sein, um fair zu bleiben?

Der Preis für Mieterstrom sollte fair und vor allem auch angemessen sein. Außerdem sollten sie im Einklang mit den lokalen Strompreisen und den Kosten für die Stromerzeugung und -verteilung sein.

Wie funktioniert PV-Mieterstrom und welche Vorteile bietet es?

PV-Mieterstrom ermöglicht es Vermietern, den auf dem eigenen Dach erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu verkaufen. Denn dies kann sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile mit sich bringen.

Welche Kosten sind für Mieterstrom akzeptabel?

Die Kosten für Mieterstrom sollten in einem akzeptablen Rahmen liegen. Denn beachten Sie immer, dass sie je nach Standort, Anlagenart und anderen Faktoren variieren können. Somit sollten Sie hierbei immer genau hinschauen.

Ist Mieterstrom im Vergleich zu herkömmlichem Strom günstiger?

Mieterstrom kann unter bestimmten Umständen günstiger sein als herkömmlicher Strom. Vor allem dann, wenn die Solaranlage des Vermieters niedrigere Produktionskosten hat. Doch dies sollten Sie in Ihrem Fall immer erfragen. Denn so finden Sie den besten Preis.

Ist die Investition in Mieterstrom für Vermieter sinnvoll?

Die Investition in Mieterstrom kann für Vermieter sinnvoll sein, insbesondere wenn sie langfristig von den ökonomischen und ökologischen Vorteilen profitieren möchten. Und auch die Mieter profitieren.

Für wen lohnt sich die Nutzung von Mieterstrom besonders?

Die Nutzung von Mieterstrom kann sich besonders für Vermieter lohnen, die über geeignete Dachflächen verfügen und ihren Mietern eine nachhaltige und kostengünstige Energieversorgung bieten möchten.

Welche Art von Zählern werden bei der Abrechnung von Mieterstrom verwendet?

Bei der Abrechnung von Mieterstrom können verschiedene Zähler verwendet werden. Dazu gehören unter anderem separate Stromzähler für die Mieter oder aber auch eine virtuelle Zählerlösung zur Erfassung des Gesamtverbrauchs.

Ist Mieterstrom gleichbedeutend mit Direktvermarktung von Solarstrom?

Mieterstrom kann eine Form der Direktvermarktung von Solarstrom sein. Denn bei dieser verkaufen Sie den erzeugten Strom direkt an die Endverbraucher (Mieter), ohne den Umweg über den regulären Strommarkt.

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich als Vermieter beachten, wenn ich PV-Strom an meine Mieter verkaufen möchte?

Vermieter, die PV-Strom an ihre Mieter verkaufen möchten, müssen in der Regel bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören in erster Linie die Einhaltung von Mieterstrom- und Energierecht sowie auch mögliche Genehmigungsverfahren.

Welche technischen Anforderungen müssen für die Installation einer PV-Anlage erfüllt sein, um Mieterstrom anzubieten?

Die Installation einer PV-Anlage zur Erzeugung von Mieterstrom erfordert bestimmte Voraussetzungen. Denn das betrifft etwa eine geeignete Dachfläche, eine angemessene Ausrichtung und Neigung der Module oder auch die Einhaltung technischer Standards und Sicherheitsvorschriften.

Wie kann ich als Vermieter sicherstellen, dass die Mieter den produzierten PV-Strom tatsächlich nutzen?

Vermieter können sicherstellen, dass die Mieter den produzierten PV-Strom nutzen, indem sie transparente Abrechnungs- und Vertragsstrukturen einführen und den Mietern Anreize bieten, den grünen Strom zu verwenden.

Welche Fördermöglichkeiten stehen Vermietern zur Verfügung, die PV-Strom an ihre Mieter verkaufen möchten?

Es gibt verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene. Denn diese bieten unter Umständen den Vermietern eine finanzielle Unterstützung für die Installation von PV-Anlagen und die Bereitstellung von Mieterstrom.

Kann ich als Vermieter auch anderen Haushalten außer meinen Mietern PV-Strom verkaufen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, PV-Strom auch an andere Haushalte außer den eigenen Mietern zu verkaufen, beispielsweise im Rahmen von Quartierslösungen oder über regionale Stromgemeinschaften.

Fällt eine Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen Steuer an?

Ja, es kann durchaus eine Photovoltaik-Strom an Mieter verkaufen Steuer anfallen. Doch dies hängt von der Größe der Photovoltaikanlage und der Rechtsform des Vermieters ab. Denn für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Wohngebäuden fällt keine Steuer an. Allerdings nur dann, wenn der Gesamtumsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten 22.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.

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