Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft: Was gilt es zu beachten?
Frank Nowotzin
Veröffentlicht: 11.07.2024
AKTUALISIERT AM: 16.12.2024
Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern wird immer beliebter. Denn die Stromerzeugung aus Sonnenenergie ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch attraktiv. Für die Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft stellen sich jedoch diverse Fragen und Herausforderungen. Im Jahr 2024 gibt es spezifische Regelungen und Gesetze, die beachtet werden müssen, um eine reibungslose Installation und Nutzung der Anlage sicherzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft – Rechtliche Grundlagen und Gesetzeslage 2024
Die Gesetzeslage rund um Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Einerseits gibt es bundesweite Regelungen, andererseits können die Vorschriften je nach Bundesland variieren. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sind:
Es ermöglicht Eigentümergemeinschaften, den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu verkaufen, was den Strompreis für die Mieter senkt und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Anlage erhöht.
Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Dieses Gesetz setzt Maßstäbe für die Energieeffizienz von Gebäuden und fördert den Einsatz von erneuerbaren Energien.
Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft: Voraussetzungen und Planung
Bevor Sie eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus installieren lassen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Dach des Gebäudes geeignet sein, zum anderen muss die Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.
Dabei spielt die Dachneigung, die Dachausrichtung und der Schattenwurf eine entscheidende Rolle.
Entscheidungsfindung in der Eigentümergemeinschaft
Die Entscheidungsfindung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft kann eine Herausforderung sein. Da alle Eigentümer beteiligt sind, müssen Gemeinschaftsbeschlüsse gefasst werden. In der Regel ist eine einfache Mehrheit ausreichend, jedoch können in der Teilungserklärung oder im Verwaltervertrag abweichende Regelungen festgelegt sein.
Die Zustimmung zur Installation einer Photovoltaikanlage in einem Mehrfamilienhaus erfordert die Mitwirkung der Eigentümergemeinschaft. Die Regelungen und Prozesse hierfür sind klar strukturiert und unterliegen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Hier sind die wesentlichen Aspekte und Schritte, die beachtet werden müssen:
Einstimmigkeit und Mehrheitsbeschlüsse
Einstimmigkeit:
Für bauliche Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild oder die Substanz des Gebäudes betreffen, wie die Installation einer Photovoltaikanlage, ist in vielen Fällen die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Und das genau bedeutet, dass kein Eigentümer dagegen sein darf.
Mehrheitsbeschlüsse:
In manchen Fällen kann jedoch eine qualifizierte Mehrheit ausreichen. Dies hängt von den spezifischen Regelungen in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümerversammlung ab. Eine einfache Mehrheit genügt selten, oft ist eine Zweidrittelmehrheit oder eine noch höhere Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft Zustimmung erforderlich.
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung regeln die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und können spezifische Vorgaben für bauliche Veränderungen enthalten. Änderungen oder Ergänzungen dieser Dokumente können notwendig sein, um die Installation der Photovoltaikanlage zu ermöglichen.
Eigentümerversammlung
Einberufung:
Eine Eigentümerversammlung muss einberufen werden, um über die Installation der Photovoltaikanlage zu entscheiden. Der Antrag auf Einberufung kann von einem oder mehreren Eigentümern gestellt werden.
Beschlussfassung:
In der Eigentümerversammlung stimmen die Beteiligten über den Antrag ab. Daher ist es auch immer ratsam, vorab alle Eigentümer umfassend zu informieren und mögliche Bedenken zu klären.
Dokumentation:
Der Beschluss muss protokolliert und allen Eigentümern zugänglich gemacht werden. Eventuelle Widersprüche müssen in der vorgesehenen Frist eingelegt werden.
Technische und finanzielle Aspekte
Technische Machbarkeit:
Vor der Entscheidung sollte eine technische Prüfung der Dachfläche und der statischen Voraussetzungen erfolgen. Zudem kann auch ein Fachgutachten hier Klarheit schaffen.
Kostenverteilung:
Die Finanzierung der Anlage und die Verteilung der Kosten auf die Eigentümer müssen geklärt werden. Es ist wichtig, einen fairen Verteilungsschlüssel zu finden, der von allen Eigentümern akzeptiert wird.
Verträge und rechtliche Absicherung
Verträge:
Falls die Anlage durch einen externen Anbieter betrieben wird, sind entsprechende Verträge notwendig. Denn diese sollten genau geprüft und von allen Eigentümern genehmigt werden.
Rechtliche Absicherung:
Alle rechtlichen Aspekte, einschließlich Haftungsfragen und Versicherungsschutz, müssen geregelt sein. Überdies kann auch eine rechtliche Beratung hier hilfreich sein.
Wie funktioniert die Photovoltaik Mehrfamilienhaus Abrechnung?
Die Abrechnung von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern ist ein wichtiger Aspekt, den man sorgfältig regeln muss, um die Vorteile der erzeugten Solarenergie gerecht zu verteilen. Es gibt mehrere Modelle und Verfahren, die eine faire und transparente Abrechnung sicherstellen. Hier sind die wesentlichen Schritte und Methoden:
1. Mieterstrommodell
Das Mieterstrommodell ermöglicht es den Eigentümern, den vor Ort erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter zu verkaufen. Dieses Modell regelt das sogenannte Mieterstromgesetz und bietet folgende Vorteile:
Kostenersparnis für die Mieter durch niedrigere Strompreise im Vergleich zum Netzstrom.
Wirtschaftlichkeit der Anlage steigert sich durch die Einnahmen aus dem Stromverkauf.
Abrechnung im Mieterstrommodell:
Jeder Mieter erhält einen eigenen Stromzähler, der den Verbrauch des Solarstroms und des Netzstroms misst. Der von jedem Einzelnen genutzte Solarstrom wird separat erfasst und abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder vierteljährlich über eine Abrechnungsgesellschaft oder den Verwalter des Mehrfamilienhauses.
Obendrein muss der Preis für den Solarstrom unter dem lokalen Grundversorgertarif liegen, um attraktiv zu sein.
2. Eigenverbrauchsmodell
Beim Eigenverbrauchsmodell nutzen die Eigentümer den erzeugten Solarstrom selbst, z.B. für Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppenhausbeleuchtung oder Aufzüge.
Abrechnung im Eigenverbrauchsmodell:
Ein zentraler Zähler erfasst die gesamte erzeugte Solarenergie. Die Kosten für den eigens verbrauchten Strom werden auf die Eigentümer umgelegt, meist basierend auf dem Anteil ihrer Miteigentumsanteile. Überschüssiger Strom wird überdies ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet.
Die Einnahmen werden ebenfalls auf die Eigentümer verteilt.
3. Contracting-Modell
Beim Contracting-Modell übernimmt ein externer Anbieter (Contractor) die Installation, den Betrieb und die Wartung der Photovoltaikanlage. Der erzeugte Strom wird an die Mieter verkauft.
Abrechnung im Contracting-Modell:
Die Eigentümergemeinschaft schließt einen Vertrag mit dem Contractor, der die Anlage betreibt. Zudem verkauft er den erzeugten Strom an die Mieter und kümmert sich um die Abrechnung. Die Eigentümergemeinschaft erhält eine Pacht oder eine Beteiligung an den Erlösen.
4. Abrechnungssoftware und -dienstleister
Die Nutzung von Abrechnungssoftware oder die Beauftragung eines Dienstleisters können die Abrechnung erleichtern und für Transparenz sorgen.
Softwarelösungen:
Es gibt spezialisierte Software, die die Abrechnung des Solarstroms automatisiert und gleichermaßen auch die Verbräuche der einzelnen Parteien erfasst.
Dienstleister:
Abrechnungsdienstleister übernehmen die gesamte Abrechnung und Verwaltung des Solarstroms, inklusive der Kommunikation mit den Mietern und den Energieversorgern.
Was sind die Vorteile für die Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft?
Kostenersparnis:
Einerseits profitieren die Eigentümer von niedrigeren Energiekosten, andererseits können sie durch die Einspeisung von überschüssigem Strom ins öffentliche Netz Einnahmen generieren.
Eine Photovoltaikanlage kann die Attraktivität der Wohnungen erhöhen und damit auch den Wert der Immobilie steigern.
Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft: Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Die Finanzierung einer Photovoltaikanlage kann durch Eigenmittel oder Fremdfinanzierung erfolgen. Darüber hinaus gibt es zahlreicheFörderprogramme auf Bundes- und Länderebene, die zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsseanbieten.
Wer übernimmt den Betrieb und die Wartung?
Nach der Installation ist die Wartung der Photovoltaikanlage wichtig, um eine langfristige Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Denn einerseits sind regelmäßige Kontrollen und Reinigungen erforderlich, andererseits sollte ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen werden.
Fazit: Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft: Solarkraft gemeinsam nutzen
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus bietet viele Vorteile, sowohl für die Eigentümergemeinschaft als auch für die Mieter. Allerdings müssen Sie verschiedene rechtliche und technische Aspekte berücksichtigen. Doch mit der richtigen Planung und Unterstützung können Sie jedoch erhebliche Kostenersparnisse erreichen und einen wertvollen Beitrag zur Umwelt leisten.
Deshalb sollten Eigentümergemeinschaften sich intensiv mit dem Thema Photovoltaik auseinandersetzen und die Möglichkeiten und Herausforderungen sorgfältig abwägen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik Mehrfamilienhaus Eigentümergemeinschaft
Kann eine Eigentümergemeinschaft eine PV-Anlage verbieten?
Ja, eine Eigentümergemeinschaft kann die Installation einer Photovoltaikanlage verbieten, insbesondere wenn bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen werden sollen. Denn gemäß der aktuellen Gesetzeslage von 2024 ist für solche Maßnahmen häufig die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.
Wie wird Solarstrom im Mehrfamilienhaus berechnet?
Die Berechnung von Solarstrom im Mehrfamilienhaus erfolgt durch separate Stromzähler, die den individuellen Verbrauch jedes Mieters erfassen. Da die Zähler heutzutage sowohl den selbst erzeugten Solarstrom als auch den zusätzlich aus dem Netz bezogenen Strom messen, werden die jeweiligen Verbrauchswerte regelmäßig abgelesen und abgerechnet.
Warum stehen auf Mietshäusern kaum Solaranlagen?
Auf Mietshäusern stehen kaum Solaranlagen, weil die Eigentümergemeinschaften oft Schwierigkeiten haben, sich auf eine einheitliche Entscheidung zu einigen. Außerdem scheuen Vermieter häufig die Investitionskosten und den Verwaltungsaufwand.
Wer muss bei einer PV-Anlage Eigentümer sein?
Die Eigentümer der Photovoltaikanlage können entweder die Eigentümergemeinschaft selbst oder ein externer Anbieter (im Fall von Contracting-Modellen) sein. Die Entscheidung hängt davon ab, welches Finanzierungs- und Betriebsmodell Sie wählen. Oft finanziert und betreibt man die Anlage gemeinschaftlich. Doch es können auch individuelle Regelungen getroffen werden.
Ist eine PV-Anlage eine bauliche Veränderung?
Ja, eine Photovoltaikanlage gilt als bauliche Veränderung, weil sie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert und in die bauliche Substanz eingreift. Daher erfordert die Installation in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer der Gemeinschaft.
Kann ein Nachbar Photovoltaik verbieten?
Ein Nachbar kann die Installation einer Photovoltaikanlage nicht grundsätzlich verbieten, es sei denn, die Anlage verstößt gegen baurechtliche Vorschriften oder aber beeinträchtigt seine Rechte erheblich, zum Beispiel durch Blendung oder Reflexionen. Doch solche Streitigkeiten werden oft vor Gericht geklärt.
Wie groß darf eine Photovoltaikanlage sein ohne Genehmigung?
Die Größe einer Photovoltaikanlage, die Sie ohne Baugenehmigung installieren dürfen, variiert je nach Bundesland. Doch im Allgemeinen können Sie Anlagen bis zu einer bestimmten Größe (oft etwa 10 kWp) auf bestehenden Gebäuden genehmigungsfrei montieren. Es ist jedoch immer ratsam, die genauen lokalen Vorschriften zu prüfen.
Wie weit muss eine Solaranlage vom Nachbarn entfernt sein?
Die Abstände von Solaranlagen zum Nachbargrundstück sind ebenfalls je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Regel müssen Sie die Anlage so platzieren, dass sie keine unzumutbaren Beeinträchtigungen wie Blendungen verursacht. Oftmals wird ein Mindestabstand von etwa 1,25 bis 1,50 Metern zum Nachbargrundstück gefordert.
Kann eine Photovoltaikanlage brummen?
Ja, eine Photovoltaikanlage kann brummen, insbesondere der Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Dieses Geräusch entsteht durch die elektronischen Bauteile und Lüfter im Wechselrichter.
Was passiert, wenn ein Blitz in eine Photovoltaikanlage einschlägt?
Wenn ein Blitz in eine Photovoltaikanlage einschlägt, können schwere Schäden an den Modulen, dem Wechselrichter und der Verkabelung entstehen. Daher ist ein umfassender Blitzschutz und eine Überspannungsschutzeinrichtung notwendig, um die Anlage zu schützen.
Warum ist der Wechselrichter so laut?
Der Wechselrichter ist so laut, weil er Ventilatoren und andere Komponenten enthält, die bei der Umwandlung des Stroms in Bewegung sind und dadurch Geräusche verursachen. Auch die Kühlung des Geräts trägt zur Geräuschentwicklung bei.
Kann die Eigentümergemeinschaft eine Photovoltaikanlage gemeinschaftlich betreiben?
Ja, die Eigentümergemeinschaft kann eine Photovoltaikanlage gemeinschaftlich betreiben. Denn dabei müssen alle Beteiligten jedoch eine einstimmige Entscheidung treffen, da bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum die Zustimmung aller Eigentümer erfordern.
Welche rechtlichen Vorgaben müssen bei der Installation einer Photovoltaikanlage im Mehrfamilienhaus beachtet werden?
Bei der Installation einer Photovoltaikanlage im Mehrfamilienhaus müssen Sie sowohl bundesweite als auch länderspezifische Vorgaben beachten. Denn einerseits regeln das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Mieterstromgesetz die Einspeisung und Vergütung von Solarstrom, andererseits können auch lokale Bauvorschriften und Abstandsregelungen Einfluss auf die Installation nehmen.
Wie wird der erzeugte Solarstrom auf die Mieter verteilt?
Der erzeugte Solarstrom wird im Mehrfamilienhaus entweder über das Mieterstrommodell oder das Eigenverbrauchsmodell verteilt. Doch beim Mieterstrommodell verkaufen Sie den Strom direkt an die Mieter, wobei jeder von diesen einen eigenen Zähler hat, der den Verbrauch des Solarstroms und des Netzstroms misst.