Erneuerbare Energien Gesetz 2023 und 2024: Alle Änderungen

Die Energiewende ist ein zentrales Thema in Deutschland und weltweit. Sie steht für den Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien, um die Umweltbelastung zu reduzieren und die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energiequellen zu verringern. In diesem Zusammenhang spielt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eine entscheidende Rolle. Im Jahr 2023 wurde dieses erneut überarbeitet und erweitert, um die Ziele der Energiewende weiter voranzutreiben. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Aspekte rund um das Erneuerbare Energien Gesetz 2023 beleuchtet.

 

 

Hintergrund des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde erstmals im Jahr 2000 in Deutschland eingeführt und hat seitdem mehrere Änderungen erfahren. Es hat das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, die Stromerzeugung aus diesen Quellen zu vergüten und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen. Das EEG hat entscheidend dazu beigetragen, dass Deutschland zu einem Vorreiter in der Nutzung erneuerbarer Energien wurde.

 

Die wichtigsten Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz 2023

Das EEG 2023 bringt eine Vielzahl von Neuerungen mit sich, die auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich der erneuerbaren Energien reagieren. Hier sind einige der wichtigsten Änderungen:

Höhere Ausbauziele

Eine der zentralen Änderungen im EEG 2023 ist die Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien. Deutschland verfolgt ehrgeizige Pläne, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent zu steigern. Das EEG 2023 soll dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, indem es den Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See sowie Photovoltaikanlagen weiter fördert.

Ausschreibungen und Marktprämien

Ein weiterer wichtiger Aspekt des EEG 2023 sind die Ausschreibungen und Marktprämien. Statt fester Einspeisetarife werden erneuerbare Energieprojekte über Ausschreibungen vergeben, was zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Kosten führt. Zudem erhalten Anlagenbetreiber Marktprämien, die den Marktwert ihres erzeugten Stroms widerspiegeln. Dies trägt zur wirtschaftlichen Rentabilität erneuerbarer Energien bei.

Bürgerenergieprojekte

Das EEG 2023 legt auch einen besonderen Fokus auf Bürgerenergieprojekte. Diese ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, direkt an der Energiewende teilzunehmen, indem sie sich an erneuerbaren Energieprojekten beteiligen. Das Gesetz fördert die Gründung und Teilnahme an Energiegenossenschaften und anderen partizipativen Modellen.

Sektorenkopplung und Wasserstoff

Die Sektorenkopplung ist ein weiteres wichtiges Thema im EEG 2023. Sie zielt darauf ab, die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr enger miteinander zu verknüpfen. Dies soll durch die verstärkte Nutzung von Wasserstoff als Energiespeicher und -träger ermöglicht werden. Das EEG 2023 fördert die dessen Erzeugung und Integration in den Energiemarkt.

 

Erneuerbare Energien Gesetz, Sektorenkupplung

 

Kritik und Herausforderungen

Obwohl das EEG 2023 viele positive Aspekte für die Energiewende in Deutschland mit sich bringt, gibt es auch Kritik und Herausforderungen. Einige Gegensprecher bemängeln beispielsweise, dass die Ausbauziele noch ehrgeiziger sein könnten. Zudem gibt es Unsicherheiten hinsichtlich der Kosten für die Energiewende und deren Finanzierung.

Die Integration erneuerbarer Energien in den Energiemarkt und die Sicherstellung einer stabilen Versorgung sind ebenfalls Herausforderungen, die bewältigt werden müssen.

 

Erneuerbare Energien Gesetz 2024: Was ändert sich?

Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) novelliert. Die Novelle tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und bringt einige Änderungen für den Gebäudebereich mit sich.

65 %-Quote für Neubauten in Neubaugebieten

Die wichtigste Änderung ist die Einführung einer 65 %-Quote für erneuerbare Energien bei neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Das bedeutet, dass die Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Zugelassen sind folgende Technologien:

  • Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Biomasseheizungen
  • Geothermie

 

Erneuerbare Energien Gesetz, Heizung

 

Übergangsregelungen

Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gelten längere Übergangsfristen. In diesen Fällen dürfen auch noch Heizungen mit fossilen Brennstoffen eingebaut werden.

Neue Förderprogramme

Die Bundesregierung hat außerdem neue Förderprogramme für erneuerbare Energien im Gebäudebereich aufgelegt. Diese Programme sollen Hausbesitzer dabei unterstützen, ihre Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen.

Förderung

Auswirkungen der Änderungen

Die Änderungen im EEG 2024 haben das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich zu verringern und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Die Einführung der 65 %-Quote in Neubaugebieten wird dazu führen, dass Wärmepumpen und andere erneuerbare Energien in Zukunft häufiger in Neubauten eingesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende im Gebäudebereich.

Die neuen Förderprogramme sollen Hausbesitzer dabei unterstützen, ihre Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Das kann dazu beitragen, dass die Umstellungsrate in den kommenden Jahren weiter steigt.

Neben den Änderungen im EEG 2024 gibt es auch weitere Maßnahmen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich vorantreiben sollen. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Einführung einer CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe
  • Die Förderung von Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Energien durch die Bundesregierung
  • Die Entwicklung neuer Technologien für erneuerbare Energien

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Energiewende im Gebäudebereich bis 2045 abgeschlossen werden kann.

 

 

Energiewende, Erneuerbare Energien Gesetz 2023

 

Erneuerbare Energien Gesetz 2023: Was besagt die Freiflächenverordnung des Landes Baden-Württemberg?

Die Freiflächenöffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht die Nutzung von Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt bis 20 Megawatt. Diese Regelung wurde eingeführt, nachdem das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 den Ländern die Befugnis erteilte, die zulässige Flächenkulisse zu erweitern.

Ursprünglich waren im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 hauptsächlich Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vorgesehen, doch solche Flächen sind in Baden-Württemberg begrenzt vorhanden.

 

Freiflächen-Photovoltaik in Ihrer Nähe, Erneuerbare Energien Gesetz 2023

 

Daher hat das Land Baden-Württemberg die Freiflächenöffnungsverordnung erlassen, um wettbewerbsfähige Gebote für Solarparks auf geeigneten Flächen zu ermöglichen. Dieser Schritt ist notwendig, um im innerdeutschen Bieterwettbewerb für große Photovoltaik-Anlagen bestehen zu können. Die Verordnung erlaubt die Nutzung sowohl von Acker- als auch von Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten, was den Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württemberg weiter vorantreiben soll.

 

Was passiert, wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft?

Nach zwei Jahrzehnten wird eine Photovoltaikanlage als “ausgeförderte” Post-EEG-Anlage betrachtet. Doch das bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Betriebs der Solaranlage; der Netzbetreiber bleibt verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen, jedoch erfolgt keine Einspeisevergütung mehr.

Bis zum Jahr 2021 mussten Betreiber von Post-EEG-Anlagen den erzeugten Strom über die Direktvermarktung verkaufen, was besonders für kleinere Privatanlagen oft unwirtschaftlich war. Alternativ konzentrierten sich Anlagenbetreiber vermehrt auf den Eigenverbrauch. Informationen zur Rentabilität sind in unserem Artikel “Lohnt sich eine Solaranlage?” zu finden.

Vergütung nach Marktwert

Mit dem EEG 2021 entstand eine weitere Möglichkeit für Anlagen mit einer Leistung von unter 100 kWp, die nach 2021 als “ausgefördert” gelten: die Vergütung nach Marktwert. Diese Option besteht auch im EEG 2023 fort. Hier erhält der Anlagenbetreiber bis 2027 (§25) anstelle der Einspeisevergütung den sogenannten Marktwert des erzeugten Solarstroms abzüglich einer Vermarktungspauschale.

Im Dezember 2020 lag der “Jahresmarktwert Solar” bei 4,811 Cent/kWh, nach Abzug der Vermarktungspauschale von 0,4 Cent/kWh. Dezember 2021 lag er  bei 27,075 Cent/kWh und im Januar 2022 betrug er Jahresmarktwert Solar 17,838 Cent/kWh. Im Juli 2022 stieg der Jahresmarktwert Solar auf 26,093 Cent/kWh.

Besser auf Eigenverbrauch setzen

Dennoch wird aus wirtschaftlicher Sicht empfohlen, verstärkt auf den Eigenverbrauch zu setzen. Den aktuellen “Jahresmarktwert Solar” finden Sie auf der Webseite Netztransparenz.de, die von den Übergangsnetzbetreibern betrieben wird.

 

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Erneuerbare Energien Gesetz 2024: Schlaues Einspeisemanagement & Smart Meter für kleinere PV-Anlagen?

Das Einspeisemanagement und die Verwendung von Smart Metern in Kleinanlagen werfen einige wichtige Fragen auf. Gemäß Paragraph 9 des EEG 2023 müssen Photovoltaikanlagen grundsätzlich in der Lage sein, am Einspeisemanagement teilzunehmen. Das bedeutet, dass die Solaranlage fernsteuerbar sein muss, und die aktuelle Einspeisung aus der Ferne überwacht werden kann.

Dies dient unter anderem dazu, Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden. Jedoch ist die Implementierung einer solchen Fernsteuerung mit beträchtlichen Kosten verbunden, die bei herkömmlichen PV-Anlagen kaum eine positive Rendite ermöglichen würden. Aus diesem Grund existieren im Erneuerbare Energien Gesetz 2024 Ausnahmeregelungen.

Smart Meter nutzen

Hinsichtlich der Verwendung intelligenter Messsysteme, also “Smart Metern“, besteht auch nach dem Inkrafttreten des EEG 2023 nach wie vor Unklarheit. Die Verpflichtung zur Installation von Smart Metern gilt derzeit erst ab einer Anlagenleistung von 7 kWp.

Es gibt jedoch einen alternativen Ansatz: die Wirkleistungsbegrenzung. Diese begrenzt die Einspeiseleistung einer Photovoltaikanlage auf siebzig Prozent ihrer maximalen Leistung (daher auch als “70 Prozent-Regel” bekannt). Die Messung erfolgt am Netzanschlusspunkt, was insbesondere im Hinblick auf den Eigenverbrauch von Bedeutung sein wird.

 

Erneuerbare Energien Gesetz Privathaushalt: Heizungstausch im Jahr 2024

Ab dem Jahr 2024 gibt es keine allgemeine Austauschpflicht für veraltete fossile Heizkessel. Die Verpflichtung zum Austausch gilt lediglich für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit veralteter Technologie arbeiten, vornehmlich für sogenannte Konstanttemperaturkessel, die auch als Standardkessel bekannt sind.

Diese Art von Kesseln ist ineffizient, da sie ihre Heiztemperatur nicht automatisch an die Außentemperatur anpassen können. Stattdessen laufen sie immer auf einer hohen Temperatur, was zu einem erhöhten Brennstoffverbrauch und übermäßiger CO₂-Produktion führt.

Unbedingt handeln und Strafen vermeiden

Die Austauschpflicht für diese Kessel besteht bereits seit Ende 2020. Dein Schornsteinfeger oder Deine Schornsteinfegerin wird Dich bei den regelmäßigen Überprüfungen darüber informieren, wenn die Austauschpflicht ansteht. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Schornsteinfeger Sie bei den entsprechenden Behörden melden, und es besteht die Gefahr einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Für Brennwert- und Niedertemperaturkessel gilt diese Austauschpflicht nicht, und Sie dürfen sie bis spätestens 2045 weiter betreiben, sofern sie vorher nicht ausfallen.

 

Heizkessel

 

Die AceFlex GmbH – Ihr starker Partner rund um erneuerbare Energien

 

Unsere breite Palette von Produkten deckt alles ab, was Sie für eine nachhaltige Energieversorgung benötigen. Dazu gehören schlüsselfertige Anlagen mit Montage, Solaranlagen, Solarsysteme mit Speichermöglichkeiten, Balkonkraftwerke, autarke Solaranlagen und Lösungen für Wohnmobile. Zusätzlich bieten wir auch Einzelkomponenten wie Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher, Leistungsoptimierer, Spannungswandler, Laderegler, Wallboxen und Zubehör an.

Umfassende Beratung durch unsere Profis

Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um die besten Produkte für Ihr Vorhaben auszuwählen und bieten Ihnen auch nach dem Kauf einen zuverlässigen Service. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Energiewende ein gemeinsames Unterfangen ist, das wir alle angehen sollten. Wir möchten jedem die Möglichkeit bieten, die Vorteile der Solarenergie zu nutzen und aktiv an der Umstellung auf erneuerbare Energien mitzuwirken.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie unsere kostengünstigen Photovoltaik-Produkte Ihnen helfen können. Wir freuen uns darauf, gemeinsam an einer nachhaltigen Zukunft zu arbeiten. Gerne beraten wir sie auch rund um das Thema Erneuerbare Energien Gesetz 2023.

 

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Fazit zu: Erneuerbare Energien Gesetz 2023 und 2024

Das Erneuerbare Energien Gesetz 2024 ist ein bedeutender Schritt hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung in Deutschland. Es setzt ehrgeizige Ausbauziele, fördert Bürgerbeteiligung und Innovationen im Energiesektor. Dennoch gibt es noch viel Arbeit, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Die Fortschritte im Bereich erneuerbarer Energien und die Entwicklung des EEG werden weiterhin eng beobachtet und diskutiert, da sie von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unseres Planeten sind.

 

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum EEG 2023/2024

Was änderte sich mit dem EEG 2023?

Das beinhaltet neben einer Novellierung des bestehenden EEG 2021 auch neue Regelungen mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2023. Die im Rahmen des EEG 2023 ebenfalls beschlossene Senkung der EEG-Umlage auf null wurde bereits zum 1. Juli 2022 wirksam. Seit dem 1. Januar 2023 ist die EEG-Umlage vollständig abgeschafft.

Wann wird das EEG abgeschafft?

Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf null abgesenkt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird künftig durch den Bund (Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen.

Was besagt das EEG in Bezug auf Photovoltaik?

Das Erneuerbare Energien Gesetz 2023 regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren.

Was ändert sich 2024 bei Photovoltaik steuerlich?

§ 12 Absatz 3 UStG regelt, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 unter bestimmten Bedingungen keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden.

Sind PV-Anlagen auch 2024 steuerfrei?

Neue Steuerregeln für den Nullsteuersatz PV Anlage 2024 gelten für alle Anlagen auf oder bei Wohnhäusern, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für gemeinnützige Tätigkeiten genutzt werden, sofern die Anlagenleistung maximal 30 Kilowatt-Peak (kWp) beträgt.

Ist der PV Eigenverbrauch steuerpflichtig 2024?

Für private Nutzer und Unternehmer, die nicht als Kleinunternehmer gelten, entfällt die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch ab 2023.

Was kostet eine 10 kWp PV-Anlage mit Speicher 2024?

Die Kosten für eine 10 kWp PV-Anlage mit Speicher können je nach den spezifischen Anforderungen und örtlichen Gegebenheiten variieren. Durchschnittlich belaufen sich die Kosten auf 23.913 € (netto).

Welche Förderung gibt es 2024 für Photovoltaik?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Die Fördervergütungen und Regeln des EEG gelten für jede Photovoltaik-Anlage (PV) mit Netzanschluss. Die EEG-Neufassung gilt seit Januar 2023 und wird im Jahr 2024 sicher wieder angepasst.

Was ändert sich 2024 bei Photovoltaik?

Ab Januar 2024 hat der Staat die maximale Leistung der Wechselrichter von 600 Watt auf 800 Watt erhöht.

Werden PV-Anlagen 2024 günstiger?

Es kann von verschiedenen Faktoren abhängen, ob PV-Anlagen im Jahr 2024 günstiger werden. Änderungen in der Gesetzgebung und technologische Fortschritte können Einfluss auf die Kosten haben.

Wann fällt die 70-%-Regel?

Für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ist im Rahmen der EEG-Novelle 2023 die 70-%-Regel abgeschafft worden.

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