Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch – Was ist lukrativer?

Im Jahr 2025 steht eine weitere Anpassung der Einspeisevergütung an. Die Beträge für eingespeisten Strom werden weiter sinken, was viele Hausbesitzer und Betreiber von Photovoltaikanlagen zum Umdenken bewegt. Immer mehr stellen sich die Frage, ob die Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung des erzeugten Stroms noch sinnvoll ist oder ob sich der Eigenverbrauch nicht besser lohnt.

Doch was bringt 2025 wirklich, und wie wirken sich die Änderungen auf Ihre Entscheidung aus?

 

 

Was bedeutet die sinkende Einspeisevergütung 2025?

Im Jahr 2025 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom weiter abgesenkt. Dies ist Teil der langfristigen Anpassungen, da der Staat den Markt immer mehr in Richtung Eigenverbrauch lenken möchte. Während die Vergütung in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist, wird dieser Trend auch 2025 anhalten.

Die Volleinspeisung wird sich daher für viele Betreiber finanziell weniger lohnen. Doch was genau bedeutet das für Sie?

 

Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung

 

Was genau sind Volleinspeisung und Eigenverbrauch?

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhalten Sie die Einspeisevergütung, die der Netzbetreiber auszahlt. Diese war lange Zeit eine attraktive Möglichkeit, um Einnahmen zu generieren. Doch mit den sinkenden Sätzen könnte sich dieses Modell zunehmend weniger lohnen.

Der Eigenverbrauch bedeutet hingegen, dass Sie den produzierten Strom selbst nutzen. Überschüssige Energie speisen Sie zwar ebenfalls ins Netz ein, aber der Fokus liegt darauf, Ihren Strombedarf aus eigener Produktion zu decken. Dadurch sparen Sie Geld, weil Sie weniger Strom vom Netzbetreiber kaufen müssen, der immer teurer wird. Viele sehen in diesem Modell die Zukunft, besonders wenn die Einspeisevergütung weiter sinkt.

 

Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung

 

Warum lohnt sich Eigenverbrauch mehr?

Ein großer Vorteil des Eigenverbrauchs ist, dass Sie unabhängiger vom Strommarkt werden. Denn der Strompreis für Endverbraucher steigt stetig. Wer also seinen eigenen Strom produziert und nutzt, kann erhebliche Kosten sparen. Zwar fällt die Einspeisevergütung weg, aber die Einsparungen beim eigenen Verbrauch wiegen dies oft mehr als auf.

Im Jahr 2025 könnte der Eigenverbrauch also zur besseren Wahl werden. Denn mit der sinkenden Vergütung wird es immer weniger attraktiv, den Strom vollständig ins Netz einzuspeisen. Sie profitieren mehr, wenn Sie Ihren Haushalt direkt mit Solarstrom versorgen und nur den Überschuss ins Netz abgeben.

 

Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung
PV-Anlage, installiert von der AceFlex GmbH

 

Was bedeutet Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung im Jahr 2025?

Die Volleinspeisung wird durch die geringeren Vergütungssätze unattraktiver. Dennoch gibt es Szenarien, in denen sie weiterhin sinnvoll sein kann. Betreiber großer Anlagen, die keinen großen eigenen Stromverbrauch haben, könnten weiterhin von diesem Modell profitieren. Vor allem dann, wenn sie nicht in der Lage sind, den Strom effektiv selbst zu nutzen, etwa weil die Anlage nicht am eigenen Wohnort installiert ist.

Auch für Betriebe, die den erzeugten Strom nicht während der Produktionszeiten verbrauchen können, könnte die Volleinspeisung noch eine Option sein. Aber für die meisten privaten Betreiber von Photovoltaikanlagen wird dieses Modell immer weniger attraktiv, da die Erträge durch die sinkende Vergütung immer weiter schrumpfen.

 

Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung

 

Wie wirkt sich die sinkende Vergütung auf die Wirtschaftlichkeit aus?

Durch die sinkende Einspeisevergütung wird es für Betreiber von Solaranlagen schwieriger, die Wirtschaftlichkeit ausschließlich über die Einspeisung zu sichern. Wer sich auf die Vergütung verlässt, wird feststellen, dass die Einnahmen deutlich geringer ausfallen als noch vor einigen Jahren. Daher sollte die Wirtschaftlichkeitsberechnung für jede Anlage 2025 neu überdacht werden.

 

Lohnt sich eine Batterie für den Eigenverbrauch?

Eine Batterie kann den Eigenverbrauch erheblich steigern. Indem Sie den tagsüber produzierten Strom speichern, können Sie ihn in den Abendstunden oder nachts nutzen, anstatt Strom aus dem Netz zu beziehen. Dadurch erhöhen Sie Ihre Unabhängigkeit und maximieren die Nutzung Ihres Solarstroms.

 

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Fenecon Home 20-30-Batteriemodul 287 kWh aus unserem Onlineshop

 

Im Jahr 2025, wenn die Einspeisevergütung weiter sinkt, könnte der Einsatz von Batteriespeichern noch attraktiver werden. Die Investition in einen Speicher hilft, den Eigenverbrauch zu optimieren und den Anteil des eingespeisten Stroms zu reduzieren, wodurch Sie weniger von den sinkenden Vergütungssätzen betroffen sind.

 

aceflex Kreis Silber

 

Fazit: Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

Die Entscheidung zwischen Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung oder Eigenverbrauch wird klarer zugunsten des Eigenverbrauchs ausfallen. Denn durch die sinkende Einspeisevergütung lohnt es sich weniger, den Strom komplett ins Netz einzuspeisen. Wer seinen Strom selbst nutzt, spart mehr und wird unabhängiger von den steigenden Strompreisen.

Für viele wird daher der Weg in den Eigenverbrauch der attraktivere sein, insbesondere in Kombination mit einem Batteriespeicher. Die Volleinspeisung könnte noch für spezielle Fälle eine Rolle spielen, aber der allgemeine Trend geht eindeutig in Richtung Eigenverbrauch. Gerade für Hausbesitzer, die ihre Energiekosten langfristig senken wollen, bleibt dies der beste Weg.

Sie sollten Ihre Anlage auf den Eigenverbrauch optimieren und vielleicht überlegen, einen Speicher hinzuzufügen. 2025 wird dies mehr denn je entscheidend sein.

 

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur: Einspeisevergütung 2025 Volleinspeisung

 

Welche Einspeisevergütung bei Volleinspeisung?

Bei der Volleinspeisung erhalten Betreiber einer Photovoltaikanlage eine feste Einspeisevergütung für den gesamten ins Netz eingespeisten Strom. Diese Vergütung variiert je nach Inbetriebnahmedatum der Anlage und den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Da die Vergütung jedoch sinkt, lohnt sich die Volleinspeisung oft weniger als früher.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024 Volleinspeisung?

Im Jahr 2024 liegt die Einspeisevergütung für die Volleinspeisung bei neuen Anlagen zwischen etwa sieben und neun Cent pro kWh, abhängig von der Anlagengröße und den aktuellen Gesetzesvorgaben. Diese Werte können sich jedoch bis 2025 weiter reduzieren, da die Förderpolitik darauf abzielt, den Eigenverbrauch zu fördern.

Wie viel Cent bekommt man bei Volleinspeisung?

Je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum können Betreiber bei der Volleinspeisung etwa sieben bis neun Cent pro eingespeister Kilowattstunde erhalten. Aber auch hier gilt, dass die Vergütung für Neuanlagen stetig sinkt, weshalb der Eigenverbrauch oft wirtschaftlich vorteilhafter ist.

Wann lohnt sich eine Volleinspeisung?

Eine Volleinspeisung lohnt sich hauptsächlich, wenn der eigene Stromverbrauch sehr gering ist oder wenn es schwierig ist, den erzeugten Strom direkt zu nutzen. Große Anlagenbetreiber oder Besitzer von Solaranlagen an fremden Standorten können weiterhin von diesem Modell profitieren, obwohl die Einspeisevergütung sinkt.

Kann man PV von Volleinspeisung umstellen?

Ja, eine Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch ist möglich. Dazu muss die Anlage entsprechend angepasst werden, sodass der erzeugte Strom erst im Haushalt verbraucht wird, bevor der Überschuss ins Netz eingespeist wird. Auch ein Zweirichtungszähler ist dafür erforderlich, um den Eigenverbrauch korrekt zu erfassen.

Ist ein Zweirichtungszähler bei Volleinspeisung Pflicht?

Ein Zweirichtungszähler ist nicht bei reiner Volleinspeisung notwendig, sondern nur bei Anlagen, die sowohl Strom ins Netz einspeisen, als auch Eigenverbrauch ermöglichen. Wer vollständig einspeist, benötigt lediglich einen Einspeisezähler. Bei der Umstellung auf Eigenverbrauch wird jedoch ein Zweirichtungszähler zur Pflicht.

Wann fällt die Einspeisevergütung weg?

Die Einspeisevergütung entfällt, sobald die vertraglich vereinbarte Förderdauer endet, in der Regel nach 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage. Anlagen, die nach diesem Zeitraum Strom ins Netz einspeisen, erhalten nur noch den Börsenstrompreis, der meist deutlich niedriger ist als die ursprüngliche Vergütung.

Wie funktioniert Volleinspeisung?

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte durch die Photovoltaikanlage erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhalten die Betreiber eine festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde. Sie nutzen den Strom nicht im eigenen Haushalt, sondern stellen ihn vollständig dem Netzbetreiber zur Verfügung.

Kann der Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk erkennen?

Ja, ein Balkonkraftwerk kann vom Netzbetreiber erkannt werden, da es in der Regel eine Rückmeldung über den ins Netz eingespeisten Strom gibt. Zudem muss ein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet werden, um eine sichere und legale Einspeisung zu gewährleisten.

Wie verändert sich die Einspeisevergütung im Jahr 2025?

Im Jahr 2025 wird die Einspeisevergütung voraussichtlich weiter sinken. Die genauen Werte hängen von politischen Entscheidungen und dem Ausbau der erneuerbaren Energien ab. Doch man vermutet, dass neue Anlagen deutlich weniger Cent pro Kilowattstunde erhalten als in den Vorjahren.

Lohnt sich Volleinspeisung 2025 noch?

2025 lohnt sich die Volleinspeisung nur noch in wenigen Fällen, besonders für große Anlagen oder Betreiber mit geringem Eigenverbrauch. Da die Einspeisevergütung weiter sinkt, ist der Eigenverbrauch in den meisten Fällen die rentablere Option, da Sie so Ihre Stromkosten erheblich reduzieren können.

Welche Bedingungen gelten 2025 für die Volleinspeisung?

Für die Volleinspeisung im Jahr 2025 gelten ähnliche Bedingungen wie in den Vorjahren: Die Anlage muss korrekt angemeldet und zertifiziert sein, und die Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der Anlagengröße. Zudem wird ein Einspeisezähler benötigt, um den eingespeisten Strom zu erfassen.

Was passiert mit der Einspeisevergütung nach 20 Jahren?

Nach Ablauf der 20-jährigen Förderperiode entfällt die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Der eingespeiste Strom wird dann zum aktuellen Marktpreis vergütet, der oft niedriger ist als die ursprüngliche Förderung. Dies ist besonders wichtig für Anlagen, die vor 20 Jahren in Betrieb genommen wurden und bald aus der Förderung herausfallen.

 

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