Ein Balkonkraftwerk, mit dem Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und in Ihr Haushaltsstromnetz einspeisen, muss in jedem Fall angemeldet werden. Dies gilt unabhängig von der Größe der Anlage. Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Bagatellgrenze. Für kleinere Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt gilt jedoch ein stark vereinfachtes Anmeldeverfahren. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Formalität, der Sie als Anlagenbetreiber nachkommen müssen. Eine Genehmigung benötigen Sie für Kleinanlagen bis 600 Watt Leistung nicht. Erfahren Sie hier alles zum Thema “Balkonkraftwerk registrieren“!
Inhaltsverzeichnis
Balkonkraftwerk registrieren – So geht’s!
Ihr Balkonkraftwerk müssen Sie genau genommen zweimal anmelden: einmal bei Ihrem Netzbetreiber und einmal bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR). Beide Anmeldungen sind kostenlos.
Balkonkraftwerk registrieren beim Netzbetreiber
Um Ihr Balkonkraftwerk bei Ihrem Netzbetreiber anzumelden, genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie dem Netzbetreiber mitteilen, dass Sie künftig ein Balkonkraftwerk mit Netzanschluss betreiben werden. Vorlagen für ein entsprechendes Schreiben bieten verschiedene Institutionen wie der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) oder die DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V.) an.
Oft stellt auch der Netzbetreiber selbst entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Die Anmeldung sollte in jedem Fall erfolgen, bevor Sie Ihr Balkonkraftwerk anschließen. Der Netzbetreiber wird Ihnen Ihre Anmeldung bestätigen und gegebenenfalls einen Stromzählerwechsel verlangen.
Balkonkraftwerk registrieren im Marktstammdatenregister
Die Eintragung ins Marktstammdatenregister erfolgt über ein Online-Formular der Bundesnetzagentur. Die Eintragung sollten Sie spätestens einen Monat nach Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage erledigt haben.
Was ist, wenn ich eine Einspeisevergütung wünsche?
Möchten Sie eine Einspeisevergütung für Ihr Balkonkraftwerk in Anspruch nehmen, kommen weitere Anmeldungen auf Sie zu. In den allermeisten Fällen lohnt sich dieser Aufwand für eine 600 Watt Balkon-Solaranlage nicht. Aufwand und Kosten stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den zu erwartenden Erträgen, sodass sich die zusätzliche Entlastung Ihrer Stromrechnung durch eine Einspeisevergütung sehr in Grenzen halten dürfte.
Was geschieht, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden?
Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Nach §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können dafür Bußgelder von bis zu 50.000 € auf Sie zukommen. Doch auch, wenn diese in der Praxis meist deutlich geringer ausfallen, können Sie sie mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung leicht vermeiden.
Mit weiteren Strafzahlungen an den Netzbetreiber müssen Sie rechnen, wenn Sie eine nichtkonforme Anlage betreiben. Dazu zählt beispielsweise der Betrieb eines Balkonkraftwerks an einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre oder der Betrieb eines Balkonkraftwerks mit einer Leistung von mehr als 600 Watt ohne entsprechende Genehmigung.
Tipp: Kümmern Sie sich am besten frühzeitig um die Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks und informieren Sie sich, welche Vorschriften für einen konformen Betrieb Ihrer PV-Anlage gelten. Auf diese Weise vermeiden Sie mögliche Strafen.
Welche Größe ist für ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung zulässig?
Für Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 600 Watt gilt eine vereinfachte Anmeldepflicht. Eine zusätzliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Das bedeutet: Bis zu einer Einspeiseleistung von 600 Watt müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk wie weiter oben beschrieben lediglich bei der Bundesnetzagentur und Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber anmelden. Diese Anmeldung dürfen Sie selbst vornehmen. Bei größeren Anlagen ist das nicht mehr der Fall.
Wohnen Sie zur Miete, kann es erforderlich sein, dass Ihr Vermieter dem Betrieb eines Balkonkraftwerks ausdrücklich zustimmt. Soweit im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, ist die ausdrückliche Zustimmung nur in bestimmten Fällen erforderlich, etwa wenn bauliche Änderungen erforderlich werden.
Als Besitzer einer Eigentumswohnung kann Ihnen zudem die Eigentümergemeinschaft den Betrieb eines Balkonkraftwerks verbieten. Diese Regelung ist allerdings derzeit auf dem Prüfstand und könnte bald entfallen.
Balkonkraftwerk registrieren: Vorschriften beim Betrieb
Die Maximalleistung von 600 Watt für genehmigungsfreie Solaranlagen bezieht sich auf die Einspeiseleistung. Das bedeutet, dass der Wechselrichter eine Ausgangsleistung von maximal 600 Watt haben darf. Die Leistung der Solarmodule darf sogar höher liegen. Das ist durchaus sinnvoll. Je nach Ausrichtung, Witterung und Jahreszeit liegt die tatsächliche Leistung von Solarmodulen nämlich unterhalb der möglichen Maximalleistung.
Leistungsstärkere Solarmodule erreichen so auch bei nicht optimalen Bedingungen häufiger die zulässige Maximalleistung von 600 Watt. Durch die Leistungsbegrenzung des Wechselrichters ist sichergestellt, dass die Einspeiseleistung die 600 Watt in keinem Fall übersteigt.